Teilnahme- und Durchführungsbestimmungen


1. Teilnahmebedingungen
1.1
Die Weine können nur von Gastronomiebetrieben und Gastronomiebetrieben mit eigenem Weinbau angestellt werden, sofern sie eine gültige Konzession besitzen.
1.2
Die Weine müssen aus dem Anbaugebiet Mittelrhein stammen.
1.3
Die angestellten Weine müssen abgefüllt, mit einer A.P.-Nr. versehen und original ausgestattet sein. (A.P.-Nr. ist Mindestanforderung)
1.4
Neben Qualitätsweinen sind auch Prädikatsweine zugelassen.
1.5
Die Jahrgänge der anzustellenden Weine bleiben offen.
1.6
Die Weine müssen als offene Weine auf der gültigen Getränkekarte gelistet und im Verkauf sein. Der betreffende Auszug aus der Getränkekarte muss in Form einer Kopie eingereicht werden. Weine, die bereits in den vorangegangenen Jahren erfolgreich am Wettbewerb teil-genommen haben, müssen nicht neu angestellt werden. Sie sind auf der Weinkarte mit Anstellungsjahr und APNR. zu kennzeichnen.
   
2. Ablauf
2.1
„Haus der besten Schoppen“: Jeder gastronomische Betrieb muss für den Wettbewerb „Haus der besten Schoppen“ alle in seinem Ausschank befindlichen Schoppenweine aus dem Anbaugebiet Mittelrhein anstellen. Hat der Betrieb weniger als drei Schoppenweine aus dem Anbaugebiet Mittelrhein im Ausschank, dann ist eine Teilnahme am Wettbewerb „Haus der Besten Schoppen“ nicht möglich.
2.1.1

„Der Beste Schoppen“: Für den Wettbewerb „Der Beste Schoppen“ können auch einzelne Weine der Weinkarte angestellt werden. Zum Gelingen und zur besseren Darstellung des Wettbewerbes wird jedoch den Betrieben empfohlen alle im Ausschank befindlichen Weine aus dem Anbaugebiet Mittelrhein anzustellen.
Es müssen von jedem angestellten Wein 2 original ausgestattete Flaschen zu dem in der Ausschreibung angegebenen Termin zusammen mit der Anmeldung bei der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Peter-Klöckner-Straße 3, 56073 Koblenz
oder
Weinwerbung „Mittelrhein Wein e. V“, Am Hafen 2, 56329 St. Goar
oder
Rheintouristik, Besucherzentrum auf der Loreley, 56346 St. Goarshausen

abgegeben werden. Weine, die später abgegeben werden, können nicht mehr an dem Wettbewerb teilnehmen.

2.2 Verkostung und Bewertung.
2.2.1
An der Verkostung (Blindverkostung) nehmen Gastronomen, Winzer oder Vermarkter und Sachverständige teil. Die Sachverständigen werden vom Weinbauamtsleiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Wittlich oder einer von ihm beauftragten Person benannt. Die Jury kann durch Vertreter der Medien und anderer Organisationen erweitert werden. Jeder der Teilnehmer hat gleiches Stimmrecht!
Der Weinbauamtsleiter oder ein von ihm benannter Sachverständiger ist ständiger Leiter der Jury bei allen Verkostungen. Die Sachverständigen können eine Nachprobe bestimmen. Die letzte Entscheidung liegt beim Leiter der Jury.
2.2.2
Die Blindverkostung wird nach den Vorgaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz durchgeführt und von dieser überwacht.
2.2.2.1
Die angestellten Weine werden unter Berücksichtigung nachstehender Parameter wie z. B. Rebsorte, Qualitätsstufe, Geschmacksrichtung und Jahrgang aufgestellt. Die Reihenfolge legt der Leiter der Jury fest.
2.2.2.2
Bei der Probe werden die Weine mit „Ja“ oder „Nein“ bewertet. Für einen „Ja“-Wein sind mehr als 50 % aller möglichen „Ja“-Stimmen nötig. Alle „Ja“-Weine erhalten die Kennzeichnung „Ausgezeichnet“ im Wettbewerb „Der Beste Schoppen“.
   
3. Prämierung und Kennzeichnung „Der Beste Schoppen Mittelrhein“.
3.1
Für alle „Ja“-Weine erhalten die Gastronomen eine Urkunde mit dem Vermerk „Ausgezeichnet“ im Wettbewerb „Der Beste Schoppen“– Jahresangabe und Anzahl der Weine.
3.2
Im Falle einer Auszeichnung wird pro ausgezeichnetem Wein eine Erfolgsgebühr fällig (siehe Punkt 6).
In der Gebühr enthalten sind: 1 Urkunde, 1 Bogen mit Aufklebern für die Speise- und Getränkekarten
   
4. Betriebsauszeichnung „Haus der Besten Schoppen Mittelrhein“
4.1
Der teilnehmende gastronomische Betrieb wird dann ausgezeichnet, wenn er in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren an dem Wettbewerb teilgenommen hat und mindestens 2/3 der insgesamt angestellten Weine mit „Ja“ bewertet wurden. Bewertungszeitraum sind immer die drei letzten Jahre.
4.2
Die Betriebe erhalten eine Plakette mit der Aufschrift: „Haus Der Besten Schoppen Mittelrhein“ mit der Angabe des Zeitraums (Jahreszahl). Die Plakette bleibt im Besitz der Veranstalter und muss bei Ausschluss oder bei Beendigung der Teilnahme am Wettbewerb aus dem Sichtfeld für Gäste entfernt werden. Bei Zuwiderhandeln wird die Plakette eingezogen.
   
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Ergänzung, Änderung und endgültige Entscheidungen in Zweifelsfragen behalten sich die Veranstalter vor.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen..
   
6. Gebühren
6.1
Erfolgsgebühr je Wein incl. Verlinkung 8,00 €
   
6.2
Plakette zur Betriebsauszeichnung (siehe Punkt 4.) kostenlos
  Alle Gebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
   
  März 2012
   
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