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Teilnahme- und Durchführungsbestimmungen

Stand: Juni 2020
 
1. Teilnahmebedingungen
1.1 Teilnehmen können alle konzessionierten gastronomischen Betriebe sowie Winzergastronomie mit oder ohne Konzession (z.B. Strauß- oder Besenwirtschaften, Gutausschank usw.).
1.2 Die teilnehmenden Betriebe müssen mindestens drei Weine aus dem Anbaugebiet Mosel auf Ihrer Wein- und Getränkekarte bzw. Speisekarte gelistet haben.
1.3 Alle Betriebe müssen die betriebsbezogenen Daten und Informationen mit den entsprechenden Anlagen bis zur angegebenen Frist (siehe Ausschreibung) im vorgesehenen Online-Tool eingestellt haben.
1.4 Falsche oder nicht wahrheitsgemäße Angaben führen zum Ausschluss und zur Aberkennung der verliehenen Auszeichnung. Das Hausschild „Ausgezeichneter WeinGastgeber Mosel“ muss dann zurückgegeben werden.
Die angestellten Weine müssen abgefüllt mit einer AP.-Nr. versehen und etikettiert sein. (AP.-Nr. ist Mindestanforderung)
2. Ablauf
2.1 Die Teilnahmeunterlagen mit Anlagen jedes Teilnehmers werden dann mindestens drei Jurymitgliedern zur Bewertung vorgelegt.
2.2 Die Einzelergebnisse jedes Teilnehmers werden unter Berücksichtigung der Betriebsart/Kategorie, zusammengefasst und das Durchschnittsergebnis wird berechnet.
2.3 Die Jurymitglieder werden von den Kooperationspartnern des Wettbewerbs „WeinGastgeber Mosel“ benannt.
2.4 Weiter bestimmen die Kooperationspartner des Wettbewerbs „WeinGastgeber Mosel“ einen Leiter der Jury. Der Leiter der Jury kann, mit Begründung und nach Rücksprache mit den Kooperationspartnern des Wettbewerbs „WeinGastgeber Mosel“, eine erneute Bewertung einzelner Betriebe veranlassen.
3. Auszeichnungen
3.1.1 Mit Erreichen der Mindestpunkte in der jeweiligen Betriebsart/Kategorie, erhält der Teilnehmer eine Urkunde mit der Auszeichnung „ausgezeichneter WeinGastgeber Mosel –Jahreszahl-“.
3.2.1 Hat der Betrieb in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren erfolgreich an dem Wettbewerb teilgenommen, erhält dieser eine Plakette/Wandtafel mit der Aufschrift: „Ausgezeichneter WeinGastgeber Mosel“ mit Angabe des Zeitraumes. Die Plakette bleibt im Besitz der Veranstalter und muss bei Ausschluss oder Beendigung der Teilnahme am Wettbewerb aus dem Sichtfeld für Gäste entfernt werden. Bei Zuwiderhandeln wird die Plakette eingezogen. Bewertungszeitraum sind immer die drei letzten Jahre.
3.3.1 Der jeweils höchst bewertete Betrieb in jeder der fünf Kategorien erhält eine Urkunde mit der Auszeichnung „Sieger WeinGastgeber Mosel –Jahreszahl- in der –Kategorie-“.
3.3.2 Die Auszeichnungen sind mit Preisen (Geld und Sachwerte) von zu benennenden Sponsoren verbunden:
Sieger Beherbergungsbetrieb (bis 3 Sterne)
Sieger Beherbergungsbetrieb (gehoben, Gourmet ab 3 Sterne Superior)
Sieger Gastronomie (gut bürgerlich)
Sieger Weingüter mit Gastronomie (Gutsausschank, Straußwirtschaften)
Sieger Weingüter mit Hotel und Gastronomie
3.3.3 Die Preisträger unter 3.3.1 können nur einmal im Zeitraum von drei Jahren diese Auszeichnung erhalten.
Eine kontinuierliche Teilnahme ist weiterhin erforderlich. (siehe Punkt 3.2.1).
4. Darstellung
4.1 Urkunde (siehe Punkt 3.1.1 und 3.3.1)
4.2 Bei erfolgreicher Teilnahme - Eintrag inkl. Link auf der Webseite „weingastgeber-mosel.de“.
4.3 Bei erfolgreicher Teilnahme - Eintrag Ihrer Kooperationspartner inkl. Link und Querverweis auf der Webseite „weingastgeber-mosel.de“ (Zustimmung zur Datenschutzerklärung vorausgesetzt).
4.4 Plakette zur Betriebsauszeichnung (siehe Punkt 3.2.1).
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Ergänzung, Änderung und endgültige Entscheidungen in Zweifelsfragen behalten sich die Veranstalter vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5.2 Die Kooperationspartner des Wettbewerbs „WeinGastgeber Mosel“ behalten sich vor, die Bewertung und somit die von den Betrieben angegeben Daten mittels eines Mystery-Checks zu überprüfen.
5.3 Mit der Eingabe der Anmelde- und Teilnahmeunterlagen erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass während der Veranstaltungen entstandenes Fotomaterial sowie die erfassten Betriebsdaten von den Veranstaltern für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden dürfen. (siehe auch Datenschutzerklärung der Anmelde- und Teilnahmeunterlagen).